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Kein Ertrag von Ihnen, und das ändert die Rechnung

Die Kurtaxe ist eine kommunale Abgabe, die der Gast zahlt, nicht Sie. Sie fällt pro Person und pro Nacht an, meist bis zu einer von der Gemeinde festgelegten Höchstzahl von Nächten. Für den Eigentümer ist sie ein durchlaufender Posten: Sie ziehen sie mit dem Aufenthalt ein und führen sie an die Gemeinde ab. Sie ist deshalb kein Ertrag von Ihnen und gehört nicht in die Bemessungsgrundlage der Cedolare secca. Eingezogen wird sie von dem, der beim Gast kassiert; abgeführt von dem, den die Gemeindesatzung als Verantwortlichen benennt.

Das klingt nach dem banalsten Thema von allen, und es ist das, bei dem wir die meisten falschen Rechnungen sehen: eine aufgeblähte Bemessungsgrundlage, weil die Kurtaxe in den Jahreseinnahmen gelandet ist.

1. Was sie ist

Die Kurtaxe ist eine Abgabe, die Gemeinden per eigener Satzung einführen und regeln können, um Tourismus, kommunale Dienste und Kulturgüter zu finanzieren. Sie schuldet, wer übernachtet, also Ihr Gast, und sie wird pro Person und Nacht berechnet. Fast alle Satzungen sehen eine Höchstzahl von Nächten vor, ab der nichts mehr anfällt, und fast alle kennen Befreiungen.

Sie zahlen sie nie aus eigener Tasche: Sie sammeln sie ein, halten sie getrennt, führen sie ab und rechnen darüber ab. Das Problem entsteht erst, wenn sie sich mit dem übrigen Geldeingang vermischt.

2. Durchlaufender Posten, kein Ertrag

Das ist der Punkt, der mehr wiegt als alle anderen zusammen. Die Kurtaxe ist weder Ihr Ertrag noch Ihr Aufwand noch Teil der Miete: es ist fremdes Geld, das durch Sie hindurchgeht. In die Bemessungsgrundlage der Cedolare secca gehört sie nicht, und sie ist auch nicht Teil des Entgelts, auf das ein Vermittler die Quellensteuer berechnet.

Wer sie zu den eigenen Einnahmen addiert, hat eine aufgeblähte Bemessungsgrundlage und versteuert Geld, das er nie verdient hat. Das Gegenmittel ist simpel: eine eigene Zeile, vom ersten Tag an, nicht am Jahresende, wenn alles aus dem Gedächtnis rekonstruiert werden muss.

3. Wer einzieht und wer abführt

Zwei getrennte Rollen, und es lohnt sich, sie getrennt zu denken. Eingezogen wird von dem, der beim Gast kassiert: das können Sie beim Check-in sein, der Verwalter, der das Haus betreut, oder in manchen Fällen das Portal, das die Abgabe schon bei der Buchung belastet hat. Abgeführt wird von dem, den die Satzung als Verantwortlichen benennt.

In der Praxis fallen die Rollen fast immer zusammen: kassiert ein Vermittler, haftet der Vermittler für Abführung und Erklärung. Die eine Frage vor jeder Unterschrift lautet deshalb: wer zieht auf jedem Kanal ein, und wer führt ab? Wenn die Antwort je nach Kanal wechselt und niemand es aufschreibt, ist das die Stelle, an der später Nachforderungen entstehen.

4. Wie hoch ist die Kurtaxe auf Sardinien 2026? Die Beträge pro Gemeinde

Weil es ihn nicht geben kann. Jede Gemeinde hat ihre eigene Satzung, und darin unterscheiden sich Betrag pro Person und Nacht, Höchstzahl der Nächte, Befreiungen und Erklärungsfristen. Zwei Orte zwanzig Kilometer auseinander können unterschiedliche Beträge und unterschiedliche Fristen haben, und viele Gemeinden staffeln nach Saison oder nach Art der Unterkunft.

Auf Sardinien liegt die Kurtaxe für eine Kurzzeitvermietung 2026 zwischen 1 und 5 Euro pro Person und Nacht: Cagliari 2 Euro (3 im Sommer), Quartu 1, Villasimius 1, Arbus 2, Dorgali 1,50, Olbia 3,50, Golfo Aranci 4, Arzachena 1,50, Alghero 2. Villen der Katasterkategorie A/7 zahlen in Olbia, Golfo Aranci und Arzachena 5 Euro.

Das sind die Beträge für die Saison 2026 in den sardischen Gemeinden, in denen wir arbeiten, für Kurzzeitvermietung und Ferienhäuser, am 11. September 2026 aus den Gemeindebeschlüssen und Satzungen gelesen. Maßgeblich bleibt die Satzung Ihrer Gemeinde in der dieses Jahr gültigen Fassung: prüfen Sie vor der Abführung, ob sie sich geändert hat.

Drei Dinge, die aus der Tabelle allein nicht hervorgehen. In Olbia, Golfo Aranci und Arzachena hängt der Betrag von der Katasterkategorie des Hauses ab, nicht vom Vertrag: eine Villa in A/7 zahlt den hohen Satz, und das steht im Katasterauszug. Wo das Portal eine Vereinbarung mit der Gemeinde hat (Olbia 5% des Aufenthalts, Arzachena 3%), kann die Kurtaxe vom Portal prozentual statt pro Nacht einbehalten werden. Die Nächte zählen pro zusammenhängendem Aufenthalt im selben Haus, und die vollständigen Befreiungen (Menschen mit Behinderung und Begleitpersonen, Polizei im Dienst, wer vor Ort arbeitet) stehen in der Satzung jeder Gemeinde.

5. Befreiungen, und warum sie dokumentiert gehören

Fast alle Satzungen sehen Befreiungen vor: typischerweise Kinder bis zu einem bestimmten Alter, oft Menschen mit Behinderung und deren Begleitung, manchmal bestimmte berufliche Aufenthalte. Die Listen unterscheiden sich von Gemeinde zu Gemeinde, deshalb lässt sich hier keine allgemeine Regel angeben.

Was überall gilt: eine Befreiung, die nicht dokumentiert ist, wird bei einer Prüfung behandelt wie eine, die es nicht gab. Wer bei der Ankunftserfassung sauber notiert, wer wie viele Nächte geblieben ist und wer befreit war, hat die Erklärung praktisch schon geschrieben.

6. Was schiefgeht, in der Reihenfolge der Häufigkeit

Die Kurtaxe landet in den Einnahmen. Ergebnis: zu hohe Steuer auf Geld, das nie Ihres war.

Niemand weiß, wer auf welchem Kanal einzieht. Ergebnis: entweder wird doppelt kassiert, was der Gast merkt, oder gar nicht, was die Gemeinde merkt.

Die Erklärungsfrist wird verpasst. Sie ist kommunal geregelt und fällt nicht mit dem Steuerkalender zusammen, den Sie sonst im Kopf haben.

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Woher diese Angaben stammen

Stand dieser Seite: September 2026. Wir sind Hausverwalter, keine Steuerberater: diese Seite erklärt, wie die Regeln funktionieren, und ersetzt keine Beratung zu Ihrem konkreten Fall. Italienische Steuer- und Meldevorschriften ändern sich häufig, oft mit dem Haushaltsgesetz zum Jahreswechsel. Bevor Sie eine Entscheidung treffen, lassen Sie den Stand von einem italienischen Steuerberater prüfen. Wenn Sie keinen haben, stellen wir den Kontakt her. Die italienische Fassung dieser Seite finden Sie unter propertize.it/proprietari/guide/imposta-di-soggiorno/.

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Häufige Fragen

Wer zahlt die Kurtaxe?

Der Gast, nicht Sie. Es ist eine kommunale Abgabe, die pro Person und pro Nacht anfällt, meist bis zu einer von der Gemeinde festgelegten Höchstzahl an Nächten. Für den Eigentümer ist sie ein durchlaufender Posten: Sie ziehen sie mit dem Aufenthalt ein und führen sie an die Gemeinde ab.

Gehört die Kurtaxe zu meinen Einnahmen?

Nein, und das ist der Punkt, der mehr wiegt als alle anderen zusammen. Die Kurtaxe ist weder Ihr Ertrag noch Ihr Aufwand noch Teil der Miete: es ist fremdes Geld, das durch Sie hindurch an die Gemeinde geht. Sie gehört nicht in die Bemessungsgrundlage der Cedolare secca und nicht in das Entgelt, auf das der Vermittler die Quellensteuer berechnet.

Wer führt die Kurtaxe ab?

Eingezogen wird sie von demjenigen, der beim Gast kassiert: das können Sie beim Check-in sein, der Verwalter, oder das Portal, das sie bereits bei der Buchung belastet hat. Abgeführt wird sie von demjenigen, den die Gemeindesatzung als Verantwortlichen benennt. In der Praxis fallen beide Rollen fast immer zusammen: kassiert ein Vermittler, haftet der Vermittler für Abführung und Erklärung.

Wie hoch ist die Kurtaxe auf Sardinien?

2026 zahlt man in den sardischen Gemeinden, in denen wir arbeiten, für Kurzzeitvermietung zwischen 1 Euro pro Person und Nacht (Quartu Sant'Elena, Villasimius) und 5 Euro (Villen der Katasterkategorie A/7 in Olbia, Golfo Aranci und Arzachena). Cagliari 2 Euro, 3 im Juli, August und September; Alghero 2 Euro; Dorgali 1,50 Euro; Olbia 3,50 Euro; Golfo Aranci 4 Euro; Arzachena 1,50 Euro. Auch besteuerte Nächte, Zeitraum und Befreiungen unterscheiden sich: die Tabelle auf dieser Seite nennt Beschluss und Datum, maßgeblich bleibt die Satzung der Gemeinde.

Wer ist von der Kurtaxe befreit?

Fast alle Satzungen sehen Befreiungen vor, typischerweise für Kinder bis zu einem bestimmten Alter, manchmal für Menschen mit Behinderung und deren Begleitung oder für bestimmte berufliche Aufenthalte. Die Liste ist von Gemeinde zu Gemeinde verschieden. Wichtig ist, die Befreiung zu dokumentieren: nicht nachgewiesen ist wie nicht vorhanden.

Was frage ich einen Verwalter dazu vor der Unterschrift?

Eine einzige Frage, aber präzise: wer zieht auf jedem einzelnen Verkaufskanal die Kurtaxe vom Gast ein, und wer führt sie an die Gemeinde ab. Wenn die Antwort vage bleibt oder je nach Kanal wechselt, ohne dass jemand es schriftlich festhält, ist das genau die Stelle, an der später Nachforderungen entstehen.